Beratung und Vertretung in sämtlichen Belangen des Familienrechts (Eheschliessung, Ehescheidung, Ehetrennung, Wirkungen der Ehe im Allgemeinen, Kindesverhältnis, Güterrecht der Ehegatten, Kindes- und Erwachsenenschutzrecht) sowohl im nationalen als auch im internationalen Verhältnis:

  • Beratung im Rahmen der Eheschliessung (Heirat) sowie der Wahl des Ehegüterstandes (Errungenschaftsbeteiligung, Gütergemeinschaft oder Gütertrennung)
  • Erstellen von Eheverträgen
  • Beratung und Vertretung im Bereich Ehetrennung, Eheschutz sowie Ehescheidung
  • Verfassen und Prüfen von Konventionen bei gemeinsamen Scheidungsbegehren
  • Beratung und Vertretung bei Anliegen im Bereich des Kindesrechts (Adoption, Unterhaltszahlungen, Sorgerecht, Obhut, Besuchsrecht, etc.)
  • Prüfen und Erstellen von Unterhaltsverträgen betreffend gemeinsame Kinder
  • Beratung und Vertretung im Bereich des Erwachsenenschutzrechts (Beistandschaft, fürsorgerische Unterbringung)
  • Beratung und Vertretung in Angelegenheiten der eingetragenen Partnerschaft
  • Abänderung von Urteilen oder Unterhaltsverträgen aufgrund veränderter Verhältnisse